Merkblatt Gipsbehandlung
Liebe Eltern,
eine Gipsbehandlung kann aus verschiedenen Gründen erforderlich werden, so kann zum Beispiel ein Knochenbruch oder eine Verletzung von Gelenken, Bändern, Sehnen oder Muskeln eine solche Therapie notwendig machen. In aller Regel entscheidet sich der Arzt oder die Ärztin für eine Gipsbehandlung, wenn eine Bewegung in einem Gelenk oder die eines Beines oder Armes nicht zugelassen werden darf. Eine Gipsbehandlung kann auch Risiken haben, diese stellen wir Ihnen in diesem Merkblatt vor.
Druckstellen
Druckstellen sind zunächst oberfl ächlich im Bereich der Haut, können jedoch bei konstantem Druck auch das Bindegewebe unter der Haut und sogar Sehnen, Muskeln und Nervenverläufe betreffen. Ursache von Druckstellen ist häufig, dass ein Gips oder das Polstermaterial im Gips verrutscht oder auch, dass sich beim Abformen des Gipses Kanten gebildet haben. Besonders gefährdet sind Knochenvorsprünge an den Beinen, wie z.B. die Ferse oder das Köpfchen des Wadenbeines. Bemerkbar machen sich Druckstellen durch Schmerzen, Unwohlsein, Irritation oder auch Schlafstörungen. Bei Kindern, die sich ggf. nicht verbal äußern können, können sich möglicherweise Verhaltensänderungen bemerkbar machen und auf eine Druckstelle hindeuten. Achten Sie jeden Tag darauf, ob der Gipsverband eventuell verrutscht ist.
Schwellungen
Finger oder Zehen können nach Anlegen eines Gipses anschwellen. Das ist fast immer normal und hängt damit zusammen, dass die Beine oder Arme im Gips weniger bewegt werden. Wenn diese Schwellung mit Schmerzen einhergeht, muss ggf. der Gips geweitet oder vielleicht sogar gewechselt werden.
Jucken
Juckreiz kann durch Wärme oder Schweiß unter dem Gips entstehen. Bitte keine spitzen Gegenstände zum Kratzen verwenden. Bei ausgeprägtem Juckreiz müssen evtl. sogar Medikamente eingesetzt oder der Gips gewechselt werden.
Thrombose
Thrombosen, eine Verstopfung der Venen in Beinen oder Armen, werden bei Kindern selten beobachtet. Sollte Ihr Kind allerdings bereits Pubertätszeichen aufweisen, wird ggf. von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin eine Thromboseprophylaxe verordnet, welche jedoch das Risiko einer Thrombose lediglich verkleinert, aber nicht gänzlich ausschließt. Zeichen einer Thrombose sind z.B. eine unklare Zunahme einer Schwellung eines Beines oder Armes, gelegentlich auch Fieber oder Schmerzen. Bei Verdacht auf das Vorliegen einer Thrombose ist eine ärztliche Untersuchung und ggf. eine Abnahme des Gipses erforderlich. Vorbeugend sollten häufige Anspannungen der Muskulatur und auch Bewegungsübungen von Zehen oder Fingern erfolgen.
Wundheilungsstörungen
Ist z.B. eine Operationswunde durch den Gips verdeckt, kann sie nicht regelmäßig inspiziert werden. In der Regel ist das auch nicht erforderlich. Bei gefährdeten oder schlecht heilenden Wunden wird jedoch ggf. ein Gipsfenster angebracht, welches Ihr Arzt oder Ihre Ärztin bei Untersuchungen der Wunde jeweils entfernen kann. Bei verdeckten Wunden können unklares Fieber, ein unangenehmer
Geruch unter dem Gips oder unklare Schmerzen Zeichen einer Entzündung der Wunde sein, sodass in solchen Fällen ggf. der Gips geöffnet werden muss.
Kompartmentsyndrom
Dies ist eine Komplikation nach Verletzung oder Operation an Armen oder Beinen und ist auch häufig ein Grund, warum eine stationäre Beobachtung erforderlich ist. Das Kompartmentsyndrom führt zu einer zunehmenden Anschwellung und Drucksteigerung innerhalb der Muskellogen in Armen oder Beinen und kann im schlimmsten Fall zur Funktionsunfähigkeit von Muskeln und permanenten Nervenfunktionsstörung führen. Zeichen einer solchen Komplikation können Gefühlsstörungen und Schwellungen bis hin zu Lähmungen sein (Zehen oder Finger können aktiv nicht bewegt werden). Ein wichtiges Zeichen im Kindesalter ist auch ein unerklärlicher zunehmender Schmerzmittelbedarf.
Wichtige Hinweise zum Gips:
- Ein Gips darf nicht nass oder feucht werden.
- Ein Gips benötigt etwa 24 Stunden, bis er ausreichend fest ist.
- Wenn ein Gips wegen eines Knochenbruchs angelegt wird, muss eine Gipskontrolle am folgenden Tag durch einen Arzt erfolgen.
- Nach einer Verletzung oder nach einer Operation sollte der Arm oder das Bein in den ersten 48 Stunden hoch gelagert werden, um Anschwellungen zu vermeiden.
- Ein Liegegips darf nicht belastet werden.
- Stürze sind unbedingt zu vermeiden.
- Achten Sie darauf, dass freiliegende Finger oder Zehen im Gips aktiv bewegt werden können.
Sollten Probleme mit dem Gips auftreten, sollten Sie in jedem Fall einen Arzt oder eine Ärztin oder die Notfallambulanz (ZNA) des AKK aufsuchen. Das AKK erreichen Sie unter: (040) 88908 - 0
Folgende Probleme machen eine umgehende ärztliche Untersuchung erforderlich:
- Der Gipsverband ist gebrochen, beschädigt oder verrutscht.
- Schwellungen im Bereich von Fingern oder Zehen nehmen zu oder nehmen nicht ab.
- Es kommt zu Gefühlsstörungen an Fingern oder Zehen wie Kribbeln, Taubheit oder Ameisenlaufen.
- Finger oder Zehen werden blau, weiß oder sind gerötet.
- Freiliegende Finger oder Zehen können nicht aktiv bewegt werden.
- Es kommt zu zunehmenden Schmerzen.
- Bei Vorliegen einer Wunde kommt es zu Fieber.
- Der Gips ist zu locker oder zu fest.
- Es entwickelt sich ein unangenehmer Geruch unter dem Gips.
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