Liebe Eltern,
aufgrund der massiv steigenden Zahlen mussten wir leider die Besuchsregeln anpassen. Bitte haben Sie Verständnis, dass pandemiebedingt pro Patient:in in unseren Ambulanzen und auf den Stationen nur noch ein Elternteil als Begleitung dabei sein darf. Das bedeutet ein Zutrittsverbot für eine zweite Begleit- oder Besuchsperson in den Gebäuden des AKK, dies schließt auch den Eingangsbereich/Halle ein. Auch Geschwisterkinder dürfen Sie leider nicht begleiten. Im Außenbereich des Altonaer Kinderkrankenhauses ist es möglich, dass ein zweites Elternteil zu Besuch kommt. Es gelten die Hygieneregeln. Ausnahmen sind Aufklärungsgespräche durch Fachabteilungen und Anästhesie im unmittelbaren Zusammenhang mit einer Operation oder Untersuchung sowie dringend erforderliche Dolmetscher:innen. Auch bei dringender medizinischer Notwendigkeit (insbesondere Gespräch zur Eröffnung einer lebensverändernden Diagnose, medizinisch notwendige Schulungsmaßnahmen für die häusliche Behandlung) darf ein zweites Elternteil das AKK betreten. Die Entscheidung über diesbezügliche Ausnahmen trifft die ärztliche Leitung. Eine FFP2-Maske muss von allen Patient:innen ab 5 Jahren und allen Besuchenden und Begleitpersonen zu jedem Zeitpunkt in den Gebäuden des AKK getragen werden.
Auf den Stationen besteht unabhängig vom Geimpften- oder Genesenenstatus für alle Besuchenden eine Nachweispflicht über einen tagesaktuellen zertifizierten, negativen Antigen-Schnelltest*. Bitte halten Sie Ihren entsprechenden Nachweis sowie Ihren amtlichen Lichtbildausweis bereit.
Grundsätzlich gilt: Am Tag der stationären Aufnahme von Patient:innen und Begleitpersonen werden Schnelltestungen durchgeführt. Ergebnisse von Schnelltestungen, die nicht im AKK vorgenommen wurden, sind leider nicht ausreichend. Ein erneuter Test im AKK ist daher erforderlich. Wir danken für Ihr Verständnis!
Eine kostenfreie Testung (Schnelltest oder PCR-Test) von Begleitpersonen ambulanter und poststationärer Behandlungen sowie von externen Interessierten ist im Altonaer Kinderkrankenhaus nicht möglich. Unter https://eterminservice.de/terminservice finden Sie Einrichtungen, die einen Schnelltest anbieten.
Für die Stationen im Altonaer Kinderkrankenhaus gelten folgende Regeln:
Stationäre Kinder mit einer Begleitperson (Mutter oder Vater) für den gesamten Aufenthalt:
- Keine weitere Besuchsperson ist zur Zeit in den Gebäuden des AKK erlaubt.
- Im Außenbereich ist es möglich, dass ein zweites Elternteil zu Besuch kommt.
- Die Begleitperson muss selber symptomfrei sein (kein Husten, kein Fieber) und darf in den letzten 10 Tagen keinen Kontakt zu COVID-19 Patient:innen gehabt haben.
- Jede Begleitperson muss eine FFP2-Maske tragen. Bitte planen Sie dies bei mehrtägigen Aufenthalten im Vorwege ein.
- Die Begleitperson bleibt beim Kind, beim Verlassen der Station ist eine Abmeldung beim Pflegepersonal erforderlich.
- Bitte halten Sie die Aufenthalte auf dem Flur so kurz wie möglich.
- Die Nutzung von Gemeinschaftsräumen (Spielebereich o.ä.) ist zur Zeit leider nicht möglich.
Stationäre Kinder oder Jugendliche ohne Begleitperson:
- Bei der Aufnahme erfolgt die Festlegung einer sorgeberechtigten Person (Mutter oder Vater).
- Die Bezugsperson muss selber symptomfrei sein (kein Husten, kein Fieber) und darf in den letzten 10 Tagen keinen Kontakt zu COVID-19 Patient:innen gehabt haben.
- Nur diese eine, namentlich benannte Person hat Besuchsrecht für den gesamten Aufenthalt des Patient:innen oder der Patientin auf der Station.
- Der Besucher trägt ebenfalls eine durchgängig eine FFP2-Maske, auch in den Patient:innenzimmern.
- Bitte halten Sie die Aufenthalte auf dem Flur so kurz wie möglich.
- Die Nutzung von Gemeinschaftsräumen (Spielebereich o.ä.) ist zur Zeit leider nicht möglich.
Neugeborene im Perinatalzentrum, Patient:innen der Intensivstation:
- Das Besuchsrecht hat entweder die Mutter oder der Vater (wenn symptomfrei und kein Kontakt zu COVID-19 Patient:innen) für den gesamten Aufenthalt des Patienten bzw. der Patientin. Ansonsten gilt strikt kein Besuch!
- Bitte halten Sie die Aufenthalte auf dem Flur so kurz wie möglich.
- Nach Möglichkeit keine zeitgleiche Nutzung von Gemeinschaftsräumen (Stillzimmer)
- Zuhause: alle Sozialkontakte auf das geringste mögliche Maß reduzieren
Darüber hinaus weisen wir verstärkt auf die geltenden Hygienemaßnahmen hin: Häufiges Händewaschen und Händedesinfektion sind unbedingt einzuhalten!