Die angeborene Tibiapseudarthrose ist eine anlagebedingte Störung der Unterschenkelverknöcherung. Es kann entweder isoliert nur das Schienbein oder kombiniert Schien- und Wadenbein betroffen sein. Direkt nach der Geburt fällt eine Unterschenkelverbiegung nach vorne und nach außen auf. Häufig entsteht der täuschende Eindruck der Spitzfußstellung. Die Verbiegung nimmt im Laufe der Zeit zu, und selbst wenn anfangs die Schienbeinkontinuität noch nicht komplett unterbrochen ist, kommt es in der Regel nach Aufrichten des Kindes zu einem Knochenbruch (Fraktur). Nicht nur die lasttragende Knocheneigenschaften sind beeinträchtigt sondern auch die Knochenheilungsprozesse. Deshalb wachsen die Knochenfragmente nicht zusammen, es entsteht ein Falschgelenk. Der Unterschenkel wird instabil, eine normale Belastung ist nicht möglich.

Untersuchung

Die Diagnose wird mit einer Röntgenaufnahme gestellt. Wichtig zu beachten ist, dass ca. 50 % der Kinder mit einer Tibiapseudarthrose auch an einer Neurofibromatose Typ 1 (NF1) erkrankt sind. Die Patienten weisen typische Hautveränderungen - bekannt als „Café au lait“-Flecken - auf, die schon im Kleinkindalter auffallen.

Behandlung

Solange der Knochen noch nicht spontan gebrochen ist, wird das Kind mit einer Schutzschiene versorgt (Unterschenkelorthese). Diese soll ständig getragen werden, um einen Bruch zu vermeiden. Wenn ein Knochenbruch vorliegt, ist eine operative Behandlung die Methode der Wahl. Hierbei wird das erkrankte Knochengewebe entfernt und die Knochenfragmente, die mit einem Knochenmarknagel zusammengehalten werden, aufeinandergestellt. Es ist mit einem langwierigen Knochenheilungsprozess zu rechnen, daher werden schon bei der Primäroperation Eigenknochen und/oder knochenbildende Substanzen angebracht, um die Knochenheilung zu fördern. Selbst nach erreichter Heilung der Pseudarthrose wird bis zum Wachstumsende  das Tragen einer Schutzschiene erforderlich, um einen erneuten Knochenbruch zu verhindern.

Sprechstunden

Terminvergabe

Liebe Eltern,
für einen Termin in unseren Sprechstunden benötigen wir eine Überweisung durch einen Orthopäden oder Chirurgen. Bei Kindern mit Behinderungen (z.B. Zerebralparese) oder auch bei angeborenen Deformitäten, seltenen Erkrankungen und Skoliosen über 20° erfragen Sie bitte bei Terminvergabe, welche Überweisung Sie von welchem Facharzt mitbringen müssen. Bitte bringen Sie diese ebenso mit wie eventuell bereits vorhandene Röntgen-, MRT- oder CT-Bilder. 

Der Abteilungsleiter, Dr. med. Kiril Mladenov, verfügt über eine KV-Ermächtigung zur Indikationsstellung für operative Versorgungen aller kinderorthopädischer Krankheitsbilder und zur Behandlung mehrfach behinderter Patienten sowie für Patienten mit komplexen Deformitäten. Außerdem besteht eine Ermächtigung zur Behandlung spastischer Bewegungsstörungen mit Botulinumtoxin, angeborenener Extremitätenfehlbildungen ("Reduktionsdefekte") sowie Osteogenesis imperfecta ("Glasknochenkrankheit"). Für Privatpatienten bestehen keine Einschränkungen.

Terminvergabe:
Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular!
Tel.: 040 88908 702

Für organisatorsiche Fragen (keine Termine für die ambulante Sprechstunde) können Sie sich auch gern an das Sekretatriat, Tel.: 040 88908 382, wenden.

Allgemeine Sprechstunde Kinderorthopädie
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Schwerpunkte der Sprechstunde: Knochentumore, Knochenzysten, Weichteiltumore, Sarkome

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die Sprechstunde unseres Zentrums für obere Extremität findet am ersten Mittwoch im Monat statt. Einen Termin können Sie unter Telefon: 040 / 88908-704. Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular! Bitte denken Sie daran, einen Überweisungsschein eines Orthopäden oder Unfallchirurgen mitzubringen.

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