Hausordnung des Altonaer Kinderkrankenhauses
Durch diese Hausordnung sollen Sicherheit und Ordnung im Interesse aller Personen, die sich auf dem Gelände und in den Gebäuden des Altonaer Kinderkrankenhauses (AKK) sowie auf den bzw. in den vom AKK angemieteten Flächen und Gebäuden aufhalten, gewährleistet und Beeinträchtigungen der Krankenversorgung sowie Störungen des Krankenhausbetriebes verhindert werden.
1) Allgemeine Verhaltensregeln
- Es besteht die allgemeine Pflicht, aufeinander Rücksicht zu nehmen. Jede Beeinträchtigung der Krankenversorgung oder Störung des Betriebes ist zu unterlassen.
- Patient:innen und mitaufgenommene Begleitpersonen halten sich bitte zu den Visiten-, Essens- und Behandlungszeiten in ihrem Zimmer auf. Bei Verlassen der Station ist die pflegerische Stations- bzw. Schichtleitung zu informieren. Das Krankenhausgelände darf nur nach ärztlicher Genehmigung verlassen werden. Achten Sie bitte auf geeignete Kleidung und Schuhwerk, wenn Sie Ihr Zimmer verlassen.
- Es dürfen nur die von den Ärzt:innen oder auf ärztliche Anweisung durch das medizinische Personal verabreichten Heil- und Arzneimittel angewendet bzw. eingenommen werden.
- Die Verpflegung der Patient:innen und mitaufgenommenen Begleitpersonen richtet sich nach dem Speiseplan oder nach besonderer ärztlicher Verordnung (spezielle Kostformen).
2) Patientenbesuche & Ruhezeiten
- Im Interesse aller Patient:innen, mitaufgenommenen Begleitpersonen sowie Besucher:innen ist im gesamten Klinikbereich jeglicher Lärm zu vermeiden.
Stimmen Sie bitte im Familien- und Freundeskreis die jeweiligen Besuchszeiten ab, da mehr als zwei Besuchspersonen pro Patient pro Tag aus krankenhausspezifischen Gründen nicht erlaubt sind. - Die Besuchszeit ist auf den peripheren Stationen in der Regel von 8.00 bis 20.00 Uhr. Sonderregelungen, insb. in den Intensivbereichen, bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung der ärztlichen oder pflegerischen Stations- oder Schichtleitung.
In der Zentralen Notfallambulanz ist die Begleitung ausschließlich durch sorge- bzw. erziehungsberechtigte Personen, oder solche mit Aufsichtspflicht (z.B. eine Lehrkraft), vorgesehen. - Vor Betreten der Klinik und nach Verlassen des Patientenzimmers desinfizieren Sie bitte sorgfältig Ihre Hände. Desinfektionsspender befinden sich auf dem Flur der Stationen und in den Patient:innenzimmern sowie im Eingangsbereich der Klinik.
- Besonders gekennzeichnete Bereiche/Zimmer dürfen nur nach Anmeldung beim Pflegepersonal betreten werden. In Infektionsbereichen sind Besuche nur nach vorheriger Anmeldung und ärztlicher Erlaubnis gestattet. Die jeweils vorgeschriebenen Sicherheitsmaßnahmen bei isolierten Patient:innen sind zwingend einzuhalten. Besuche bei Patient:innen mit übertragbaren Krankheiten sind nur unter Wahrung besonderer Vorkehrungen gestattet. Nicht erlaubt sind Besuche durch Personen, die an übertragbaren Krankheiten leiden oder in deren Haushalt Personen mit solchen Krankheiten wohnen.
- Topfpflanzen sind in Patient:innenzimmern nicht erlaubt.
- In der Zeit von 22.00 bis 06.00 Uhr ist der Zutritt vom Krankenhaus ausschließlich Patienten sowie zugehörigen sorge- bzw. erziehungsberechtigen Personen, oder solchen mit Aufsichtspflicht (z.B. Lehrkräfte), gestattet.
3) Fotografieren, Filmen, Medien (Hamburgisches Krankenhausgesetz (HmbKHG), Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), Hamburgisches Datenschutzgesetz (HmbDSG),
§ 201a Strafgesetzbuch (StGB)
- Die Klinik ist kein öffentlicher, sondern ein geschützter und ein beschützender Raum. Es gelten die besonderen rechtlichen Bestimmungen des Landeskrankenhausgesetzes, datenschutzrechtliche Bestimmungen sowie § 201a StGB (Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs). Es ist grundsätzlich verboten, Patient:innen oder Mitarbeiter:innen ohne vorherige Zustimmung zu fotografieren oder zu filmen. Für Patient:inneninterviews und Aufnahmen auf dem gesamten Klinikgelände ist im Vorwege eine Genehmigung der Geschäftsführung einzuholen.
- Foto-, Ton- oder Videoaufnahmen, die für gewerbliche, kommerzielle Zwecke oder zur Veröffentlichung (dies umfasst auch die Sozialen Medien) bestimmt sind, sind nur nach vorheriger Genehmigung durch die Geschäftsführung gestattet. Entsprechende Anfragen sind an die Unternehmenskommunikation zu richten. Dies gilt auch für Aufnahmen durch Patient:innen oder deren Angehörige.
Fotografieren und Filmen ist nur Patient:innen und deren Angehörigen ausschließlich zu privaten und persönlichen Zwecken erlaubt. Dabei dürfen jedoch keine anderen Personen, insbesondere Patient:innen, gefilmt oder fotografiert werden. - Journalist:innen ist aus den genannten Gründen das unangemeldete Aufsuchen der Klinik, des Klinikgeländes sowie von Klinikpatient:innen zum Zweck der Recherche oder Berichterstattung ohne vorherige Genehmigung durch die Geschäftsführung nicht gestattet. Journalist:innen, die sich im Rahmen ihrer Tätigkeit auf dem Klinikgelände an eine:n Patient:in, Besucher:in oder Mitarbeiter:in wenden, müssen sich zudem vorher als Journalist:in zu erkennen geben.
4) Sicherheit
- Das Eigentum des AKK ist vor Beschädigungen und Verlust zu schützen. Die Anlagen und Einrichtungen sind schonend und pfleglich zu behandeln. Bauliche Veränderungen oder eigenhändige Reparaturen sind untersagt. Patient:innen und Besucher:innen ist das Umstellen oder Auswechseln von Einrichtungsgegenständen nicht gestattet. Gleiches gilt für die Bedienung von Behandlungsgeräten.
- Feuer, brennende Gegenstände oder Elektrogeräte, die nicht zur Klinik gehören, oder Waffen sind im Geltungsbereich dieser Hausordnung untersagt. Ausgenommen sind Geräte, die der Körperpflege dienen, wie z. B. Rasierapparat oder Föhn. Die Benutzung von Ton- und Bildwiedergabegeräten (Unterhaltungselektronik) ist dann gestattet, wenn sie mit einem Kopfhörer betrieben werden und das Ruhebedürfnis anderer im Zimmer liegender Patient:innen und mitaufgenommener Begleitpersonen berücksichtigt wird.
- Das Betreten von fremden Patient:innenzimmern ist verboten. Der Aufenthalt ist nur in den frei zugänglichen Bereichen oder mit Genehmigung des Personals gestattet. Der Zutritt zu Betriebs- und Wirtschaftsräumen oder -flächen sowie entsprechend gekennzeichneten Räumen und Flächen ist untersagt.
Das Betreten der Rasen- und Grünflächen ist mit Ausnahme der dafür vorgesehenen Flächen untersagt. - Gäste, die keine Angehörigen besuchen und das Klinikgelände nicht aus privatem Anlass aufsuchen, müssen sich vorher unter Bekanntgabe der Gründe beim zuständigen Direktorat und der betroffenen Station bzw. Abteilung anmelden.
- Betrunkenen sowie unter Drogeneinfluss (BTM) stehenden Personen ist das Betreten der Klinik verboten, es sei denn, sie suchen die Klinik zum Zweck ihrer eigenen unabdingbaren Behandlung auf.
- Bei Feuergefahr und sonstigen Notständen ist den vom Krankenhauspersonal getroffenen Anordnungen unbedingt Folge zu leisten.
5) Genussmittel
- Der Konsum von Alkohol und anderweitig berauschender Mittel ist nicht gestattet.
- Das Rauchen (dies gilt auch für E-Zigaretten) ist nur außerhalb des Klinikgebäudes auf dem Klinikgelände nur in den extra gekennzeichneten Raucherbereichen gestattet.
6) Hausierhandel & Verteilung von Produkten
- Das Anbieten von Dienstleistungen oder Waren sowie das Sammeln von Geld sind im Geltungsbereich dieser Hausordnung untersagt.
- Die Verteilung von Werbe- oder anderen Unterlagen sowie parteipolitische Betätigungen oder andere Veranstaltungen sind auf dem gesamten Klinikgelände verboten bzw. erst nach Genehmigung der Geschäftsführung gestattet.
7) Diebstahl & Fundsachen
- Auf das persönliche Eigentum ist zu achten. Auf die grundsätzliche Haftungsbeschränkung wird in § 19 der Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) hingewiesen.
- Das AKK haftet nicht für fremdes Verschulden (z. B. Diebstahl). Für eigenes Verschulden oder Verschulden der Mitarbeiter:innen haftet das AKK nur nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit diese nicht in zulässiger Weise durch die Allgemeinen Vertragsbedingungen eingeschränkt sind.
- Fundsachen sind umgehend am Service Point oder bei den Mitarbeiter:innen der Station abzugeben. Sie werden in der Regel nach sechs Monaten entsorgt.
8) Tiere
- Tiere dürfen aus hygienischen Gründen nicht mitgebracht werden. Ausnahmen, insbesondere zu Therapiezwecken, bedürfen einer Genehmigung durch das Direktorium.
- Das Füttern von wilden und/oder freilaufenden Tieren, insbesondere Katzen und Vögel, ist im Geltungsbereich dieser Hausordnung untersagt.
9) Verkehr & Parkraum
- Auf dem gesamten Gelände gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO).
- Das Parken ist nur auf den dafür ausgewiesenen Flächen erlaubt.
- Falsch parkende Fahrzeuge und Fahrräder werden kostenpflichtig abgeschleppt.
10) Hausverbot
- Die Mitarbeiter:innen des Hauses haben das Recht, aus gegebenem Anlass Haus- und Geländeverweise auszusprechen.
- Anlässe sind z. B. die Störung des Betriebsfriedens oder Verstöße gegen eine oder mehrere Bestimmungen dieser Hausordnung.
11) Lob & Beschwerden
Für Beschwerden, aber auch Anregungen und Lob, steht Ihnen unser Lob- und Beschwerdemanagement zur Verfügung. Ihre Nachricht können Sie uns gerne per E-Mail an feedback@kinderkrankenhaus.net oder telefonisch unter (040) 88908-777 übermitteln. Zudem erhalten Sie spätestens bei Entlassung die Möglichkeit, Lob, Kritik und Anregungen über ein mobiles Tablet zu übermitteln.
Vielen Dank und gute Besserung wünscht Ihnen das Altonaer Kinderkrankenhaus!
Aus medizinischen Gründen kann in Einzelfällen ausnahmsweise von der Hausordnung abgewichen werden. Hierüber entscheidet ausschließlich das Krankenhausdirektorium. Wenn Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich gerne an unsere Mitarbeiter:innen.
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