
22.07.2024
Klage des Altonaer Kinderkrankenhauses zum Bewohnerparken war erfolgreich
Hamburg, 22.07.2024 – Im März 2022 wurde rund um das Altonaer Kinderkrankenhaus (AKK) das Bewohnerparken eingeführt – dies führte zu erheblichen Parkproblemen bei den Mitarbeitenden. Der Klage, welche das AKK im November 2022 eingereicht hatte, ist nun stattgegeben worden.
Im Mai 2024 hatte ein Gerichtsverfahren bereits ergeben, dass die eingeführte Bewohnerparkzone in Rotherbaum gegen die Vorschriften zur räumlichen Ausdehnung verstößt und rechtswidrig ist. Nach den gesetzlichen Vorgaben dürfen Bewohnerparkzonen eine maximale Diagonale von 1.000 Metern nicht überschreiten – diese Regelungen wurden nicht eingehalten.
Auch für das Bewohnerparken rund um das Altonaer Kinderkrankenhaus wurde nun festgestellt, dass die Zone gegen die genannten Vorschriften verstößt und das 2022 eingeführte Bewohnerparkgebiet nach Entscheidung der ersten Instanz nicht rechtens sind. Am Donnerstag, 18.07.2024, wurde darum der Klage des Altonaer Kinderkrankenhauses stattgegeben. Das Verwaltungsgericht hat die Berufung zugelassen.
„Durch das eingeführte Bewohnerparken finden unsere Mitarbeitenden keine Parkplätze mehr und dies wiederum blockiert die Gewinnung weiterer Fachkräfte. Auch die Familien unserer kleinen Patienten sind mit erschwerten Bedingungen konfrontiert. Wir haben die Abschaffung der Parkzone A109 gefordert und sind erleichtert darüber, dass unserer Klage stattgegeben worden ist“, so Geschäftsführerin Christiane Dienhold.
Die Klinik unterstützt ihre Mitarbeitenden bereits so gut sie kann: HVV-ProfiTicket, Leasing eines Fahrrads, Stadtradstation auf dem Gelände des AKK und Mitarbeiterparkplatz. Fast 400 Mitarbeitende sind allerdings auf ein Auto angewiesen: Sie müssen aufgrund ihres weiten Arbeitsweges von mehr als 20 km zwingend mit dem PKW fahren. Derzeit kann aufgrund des Baus eines Parkhauses mit rund 150 zusätzlichen Stellplätzen, das zukünftig ebenso für Ent-lastung sorgen soll, ein Interimsparkparkplatz von den Besuchern des AKK genutzt werden. „Der Platz reicht aber keineswegs aus“, so Christiane Dienhold. Der schriftlichen Urteilsbegründung, die erst im Laufe des kommenden Monats zu erwarten ist, sieht man darum gespannt entgegen.
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